Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Etwa anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Durch die Annahme der von uns gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen. 2. Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage geltenden Preisen und Rabatten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei besonders anzufertigenden Lagern oder Lagerteilen behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor. 3. Lieferzeiten verstehen sich freibleibend - Zwischenverkauf vorbehalten - und rechnen vom Eingang der Bestellung bzw. der endgültigen Angaben über die Ausführung. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferzeiten die ohne gegenteilige Abmachungen nur annähernde sind, gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Fabrikation und sonstiger Hindernisse wie in Fällen höherer Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen in den Lieferwerken. 4. Schadenersatzansprüche insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferung, können gegen uns nicht geltend gemacht werden. 5. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, frachtgutfrei deutscher Empfangsstation ab EUR 250,00 Nettowarenwert. Unter EUR 250,00 Nettowarenwert berechnen wir eine Versandkostenpauschale von EUR 5,00. Eilgut und Expressgutkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. 6. Zahlung Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sonst 30 Tage Ziel ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Der Abzug von 2% wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind oder wenn die Zahlung mit Wechseln erfolgt, selbst wenn vom Käufer die Diskontspesen vergütet werden. - Bei Hereinnahme von Wechseln auf Nebenplätze oder das Ausland übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Beibringung des Protestes. 7. Eigentumsvorbehalt Bis zur restlosen Bezahlung unserer Lieferungen, d. h. bis zum vollständigen Kontoausgleich und bis zur Einlösung etwa gegebener Schecks oder Wechsel bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, wobei alle auf Grund angenommener Aufträge erfolgten Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilmässig das Miteigentum überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Veräussert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräusserung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung der Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. 8. Vorkaufsrecht Bei Aufgabe des Betriebes, Konkurs-, Vergleichsverfahren und Liquidation des Käufers haben wir an den vorhandenen Beständen unserer Erzeugnisse das Vorkaufsrecht. 9. Erfüllungsort für Lieferung ist München bzw. unser Auslieferungsplatz. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist München. 10. Gewährleistung für unsere Lieferungen übernehmen wir in der Weise, dass die innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme bei einschichtigem Betrieb, spätestens aber innerhalb von 15 Monaten vom Tage der Absendung durch uns gerechnet, nachweislich infolge von Werkstoff- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar geworden sind, leisten wir insofern Gewähr, als wir ohne Berechnung ganz oder teilweise diese Lager wieder herstellen oder Ersatzlager liefern. Die Art der Ersatzlieferung bleibt uns überlassen. Sonstige Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften also nicht für mittelbare Schäden und solche, die etwa durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Schmiermittel, mangelhafte Bau- und Fundamentierungsarbeiten sowie Witterungs- und andere Natureinflüsse entstehen. Wälzlager für untergeordnete Zwecke, (Carbon, entfeinerte Ausführungen), wird keine Garantie übernommen, auch nicht für Herstellungs- und Toleranzfehler. 11. Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder wegen mangelhafter Verpackung können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. 12. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung durch uns erfolgen. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringend Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt. 13. Geltenes Recht Bei den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14. Unwirksamkeit Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde rechtsungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen jedoch rechtswirksam. 15. Vorbehalt bei Festpreisen Neue Preisabsprachen müssen getroffen werden, wenn durch dirigistische Massnahmen der Regierungen, wie Einfuhrbeschränkungen, höhere Zölle, Dumping usw. sowie ferner Vorkommnisse die durch Energiekrise, Rohstoffknappheit, durch Konkurs des Herstellers oder andere Gründe, auf die wir keinen Einfluss haben, entstehen. 16. Datenschutz Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden speichern wir Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. nach oben |